Heilmittelverordnung
Zu Beginn einer sprachtherapeutischen Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung, die u.a. von Kinderärzten, HNO-Ärzten, Allgemeinmediziner, Neurologen, Kieferorthopäden, Zahnärzten oder auch Kinder- und Jugendpsychiater ausgestellt werden kann.
Terminvereinbarung
Die Vergabe von Terminen erfolgt telefonisch. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch eine aktuelle Heilmittelverordnung mit, die Sie von Ihrem behandelnden Arzt erhalten haben.
Kostenübernahme
Wir haben eine Zulassung aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen, so dass die Behandlungskosten für eine Sprachtherapie von den Krankenkassen übernommen werden.
Ab dem 18 Lebensjahr muss ein Patient 10% der Behandlungskosten sowie 10€ Rezeptgebühr für jede Heilmittelverordnung übernehmen, dann gelten die gesetzlichen Zuzahlungsbestimmungen.
Hausbesuche
Gerne führen wir auch Hausbesuche durch, diese müssen vom behandelnden Arzt verordnet werden.
Zuzahlungsbefreiung
Eine Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ab Erreichen der Belastungsgrenze möglich. Auskunft gibt Ihnen dazu Ihre jeweilige Krankenkasse.
Praktika
Wir bieten gerne ausbildungsbegleitende oder studienbegleitende Praktika an. Sie können uns Ihre Anfragen gerne per Mail zusenden.
Jobs
Zur Zeit bieten wir eine Vollzeitstelle/Teilzeitstelle/Minijob an. Sie können uns gerne vorab für weitere Infos anrufen oder uns eine Mail zusenden. Wir freuen uns über jede Anfrage!
Wir freuen uns auf Sie!
Andrea Siegmeyer
Heidebroichstr. 19
50374 Erftstadt-Liblar
Telefon: 02235 – 921 8021
E-Mail: info@sprachtherapie-siegmeyer.de
Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung